Herr Fischer: Was verstehen Sie unter einer Bürgergesellschaft 2.0?
Ob 1.0 oder 2.0 - für mich ist die Bürgergesellschaft ein Gesellschaftssystem, in dem sich Einwohnerinnen und Einwohner engagieren, persönliche Freiheiten geniessen, Verantwortung für sich und die Gesellschaft wahrnehmen, sowie an der Gestaltung von Politik und gesellschaftlicher Entwicklung teilhaben. In Bezug auf die politische Mitsprache und Gestaltung haben wir in der Schweiz eine langjährige direktdemokratische Tradition, die es in der digitalen Welt weiterzuentwickeln gilt.
Worin sehen Sie die Chancen dieser Bürgergesellschaft?
Mit dieser Bürgergesellschaft fördern wir die Eigenverantwortung, die persönliche Freiheit einschliesslich der Meinungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung sowie in der Partizipation und Mitgestaltungsmöglichkeit.
Nicht jeder ist bewandert im Umgang mit dem Internet und verschiedene Bevölkerungsgruppen können die neuen Möglichkeiten nicht nutzen. Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass es zu einer Spaltung der Gesellschaft diesbezüglich kommt?
Weder mit den Informationstechnologien noch mit traditionellen Techniken konnten immer alle voll umgehen. Gerade mit den Informationstechnologien ist es eine grosse Herausforderung, alle Gesellschaftskreise, alle Alterskategorien vertraut zu machen. Die Medienkompetenz muss eine grosse Priorität in Aus- und Weiterbildung bleiben. Aber sowohl in der analogen wie auch nun in der digitalen Welt bleibt die Lese- und Schreibkompetenz eine Schlüsselkompetenz, die es zu pflegen gilt. Untersuchungen weisen darauf hin, dass ein allfälliger digitaler Graben dem analogen entlang führt. Jeglicher Analphabetismus muss ständig bekämpft werden.
Der Übergang von einer Informationsplattform zur Dialogsplattform ist den meisten Behörden noch nicht gelungen. Denken Sie, dass der Bund auf die gegenwärtigen Entwicklungen ausreichend vorbereitet ist? Wo besteht Handlungsbedarf?
In den politischen Prozessen ist die Schweiz mit ihren direktdemokratischen Instrumenten den meisten Ländern schon in der analogen Welt punkto Interaktion und Partizipation weit voraus. Das gilt es aber in die digitale Welt zu übertragen. Auch in Verwaltungsprozessen haben wir punktuell bereits eine lange interaktive und partizipative Tradition, man nehme die Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren als Beispiel. Mit den sozialen Netzen und weiteren digitalen Instrumenten kann diese Tradition ausgebaut werden. Sie darf aber die politische Legitimation des Verwaltungshandelns nicht untergraben, vielmehr soll sie sie unterstützen.
Können Sie vorbildliche Beispiele von Behörden nennen, die bereits Möglichkeit zur Partizipation seitens des Bürgers geschaffen haben?
Die erwähnten Raumplanungsverfahren sind solche Beispiele. Mit den digitalen Medien wird die Schwelle zur Partizipation erfreulicherweise gesenkt, das bedingt aber auch, dass die Behörde dann Methoden zur Bewirtschaftung der Menge an Interaktionen und zur Gewichtung der Eingaben findet.
Sie sind verantwortlich für die Umsetzung der Strategie E-Government Schweiz. Welche Rolle spielt Bürgerpartizipation in der E-Government-Strategie?
Es ist ein zentraler Punkt, zuerst der Bürger als „Kunde“ der Leistungen der Verwaltung. Dann der Bürger als Stimmbürger, d.h. als Akteur zur Bestimmung des Ganges der res publica als Teilnehmer an den demokratischen Prozessen. Und dann auch als Mitbeteiligter des Verwaltungshandelns aller Art. In allen drei Rollen haben Bürgerinnen und Bürger ihr Wort zu sagen, der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken unterstützt sie dabei. Dementsprechend sind die Mittel einzusetzen. Die E-Government Strategie und deren Umsetzung nimmt dies auf.
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Interview mit:
Peter Fischer ist Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes. Er ist ausserdem verantwortlich für die Umsetzung der E-Government Strategie Schweiz.
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Das Interview wurde durchgeführt von:
Katharina Ludwig, Redaktorin und Webmasterin der SGVW-Wissensplattform