Interview mit Beat von Felten, Umweltschutzfachstelle Stadt Zürich
Herr Von Felten: Die Beschaffungspraxis der Stadt Zürich orientiert sich am Ziel, die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Warum ist Zürich so aktiv in diesem Bereich?
(Beat Von Felten) Seit 2007 haben wir in der Stadt Zürich ein Beschaffungsleitbild mit dem Untertitel "Unser Engagement für die Nachhaltigkeit". Diese moderne und umfassende Ausrichtung des Bereichs Beschaffung ist das Resultat einer längeren Entwicklung. Lassen Sie mich drei Meilensteine von besonderer Bedeutung erwähnen: Erste Erfahrungen haben wir bereits 1987 mit einem Programm zur ökologischen Beschaffung gemacht. Gewissheit, dass wir auf dem richtigen Weg sind, hat uns die Beteiligung am Europäischen Forschungsprojekt RELIEF (2001 – 2003) gegeben. Mit diesem Projekt konnte wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass die umweltfreundliche Beschaffung wesentliche Beiträge für den Umweltschutz leistet. Eine weitere Legitimation hat nun 2008 eine Volksabstimmung in der Stadt Zürich zu einem Nachhaltigkeitsartikel in der Gemeindeverfassung gebracht. Mit einer Zustimmung von 75 Prozent wurde dieser Nachhaltigkeitsartikel deutlich angenommen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit einer nachhaltigen Beschaffungspraxis will die Stadtverwaltung Vorbild sein und einen Beitrag zu einer besseren Umwelt und für gerechtere Produktionsbedingungen leisten.
Sie haben die Zürcher Stadtpolizei mit Biobaumwollhemden ausgerüstet. Wie kamen Sie auf diese Idee?
Innerhalb des Legislaturziels „Gesunde Finanzen“ (2003 – 2006) wurde ein stadtweites Projekt zur Bündelung und Qualitätssteigerung der Beschaffung lanciert. Der Titel hiess bezeichnenderweise „Zürich kauft gut und günstig ein“. Im Teilprojekt Arbeitskleider haben wir uns entschlossen, den Fokus auf das „gut“ bzw. die Qualitätsverbesserung zu richten. Zu dieser Zeit war ich im Gespräch mit der Entwicklungsorganisation Helvetas, die mir eindrücklich die Vorteile von Biobaumwolle gegenüber der konventionellen Baumwolle näher brachte. Dies sind insbesondere die Vermeidung von Gewässerbelastung bei der Produktion, Schonung des Bodens und der Verzicht auf Pestizide und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen für die Bauern. So ist die Idee entstanden, mit einem Pilotversuch ein Kleidungsstück in Bioqualität auszuprobieren. Mit tatkräftiger Unterstützung der Stadtpolizei haben wir uns entschlossen, ein Anforderungsreiches Textil anzupacken, damit wir bei einem positiven Ausgang den Pilot auf andere Textilien ausweiten können. Bisher war das Polizeihemd ein Mischgewebe aus 80 Prozent konventioneller Baumwolle und 20 Polyester. Das neue Hemd sollte aus 100 Prozent Biobaumwolle sein – natürlich mit mindestens den gleichen Trag- und Pflegeeigenschaften. Dazu haben wir einen Pilotversuch mit Tragtest und Tests der Stoffeigenschaften gemacht. Von den ausgezeichneten Testergebnissen waren wir dann selber überrascht. Beim Tragtest wurde das Biobaumwollhemd als sehr angenehm und pflegeleicht eingestuft und auch bei den Stofftests war es gleichwertig oder besser. Einziger Wermutstropfen ist der Preisunterschied. Das Biobaumollhemd ist beim Einkauf rund zehn Prozent teurer. Noch unklar ist, wie sich die bessere Qualität auf die Lebensdauer auswirken wird. Die mechanischen Tests haben gezeigt, dass der Stoff robuster ist. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Biobaumwollhemden länger getragen werden können und sich über die gesamte Lebensdauer sogar Einsparungen ergeben. Diese positiven Einschätzungen der Ergebnisse haben dazu geführt, dass seit 2009 die Stadtpolizei mit Hemden in Bioqualität ausgerüstet wird.
Das billigste Angebot ist also nicht immer auch das wirtschaftlich günstigste?
Wie rechtfertigen sie die Mehrausgaben der nachhaltigen Beschaffung vor den Steuerzahlern?
Die Annahme, dass eine nachhaltige Beschaffung zu Mehrausgaben führt, ist schon mehrfach widerlegt worden. Oft vergleicht man nur die Einkaufspreise und beachtet die Kosten während der Nutzung und für die Entsorgung zu wenig. Um einen Kostenvergleich machen zu können, sind die Lebenskosten zu betrachten. Dies ist allerdings nicht immer einfach. So kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher gesagt werden, ob mit der besseren Qualität der Biobaumwollhemden die Lebensdauer verlängert und damit die Nutzungskosten verkleinert werden können. Bei anderen Produkten hat man mehr Erfahrung. So ist es heute selbstverständlich, dass beim Kauf eines Autos oder Druckers die Betriebskosten beim Kaufentscheid mitberechnet werden. Die Studie zu den 7 Vorreiterländern (siehe Frage 4 bei Marc Steiner) kommt zum Schluss, dass mit einer grünen Beschaffung die Kosten insgesamt um ein Prozent gesenkt werden konnten. Falls bei einzelnen Beschaffungen Mehrkosten entstehen, ist es wichtig, diese zu begründen. Den Mehrkosten können Umweltnutzen wie saubere Luft oder CO2-Einsparungen gegenüberstehen, welche nicht monetär beziffert werden können. Dies können auch Beiträge für bessere Arbeitsbedingungen bei der Produktion sein.
Was sind ihre nächsten Projekte?
Der positive Ausgang des Pilots der Biobaumwollhemden für die Stadtpolizei hat dazu geführt, dass auch andere Dienstabteilungen den Faden aufgenommen haben. Ein Beispiel möchte ich besonders erwähnen. Die zehn Pflegezentren der Stadt Zürich werden ab 2010 für ihre rund 1'800 Angestellten neue Arbeitskleider einführen. Die Kleidungsstücke aus Hose, Jacke und Polo werden in Bio- und Fair Trade-Qualität sein. Ein anderer Bereich, den wir nächstes Jahr genauer anschauen möchten, ist die Gebäudereinigung. Wir möchten auch die vielen guten Beispiele aus der Stadt Zürich besser bekannt machen und uns weiter verbessern. Mit Hilfe einer Balanced ScoreCard (BSC) bauen wir derzeit ein Steuerungssystem für die strategischen Ziele auf – dazu gehört auch die nachhaltige Beschaffung.
Ist die nachhaltige Beschaffung hierzulande schon zum Trend geworden, oder muss auf diese Entwicklung noch gewartet werden?
Die nachhaltige Beschaffung hat in der Schweiz schon Ansätze zum Trend. So wird in den Medien immer wieder über die neue Konsumentengruppe der LOHAS (Lifestyle of Health and Sustainability) berichtet. Auch bei den Grossverteilern Migros und Coop finden die nachhaltigen Produkte einen grossen Zuspruch. Im Trend scheint es auch zu sein, einzelne besonders grüne oder faire Produkte anzubieten oder mindestens stark zu bewerben. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, dass der derzeitige Trend zur nachhaltigen Beschaffung bzw. des nachhaltigen Konsums ein hohes Niveau erreichen wird. So wäre es wünschbar, wenn sich beispielsweise der heutige Anteil von Bio-Lebensmitteln von sieben Prozent deutlich steigern würde und die Vorteile der Bio-Lebensmittel einem noch breiteren Teil der Bevölkerung schmackhaft gemacht werden könnte.
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Interview mit Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Herr Steiner: Ziel des Beschaffungsrechts ist es, Wettbewerb zwischen den Anbietern herzustellen und das für die Steuerzahler beste Produkt einzukaufen. Wie ist die Beschaffung von Biobaumwollhemden für die Zürcher Stadtpolizei in diesen Kontext einzuordnen?
(Marc Steiner) In der Tat sind die Herstellung von Wettbewerb und "best value for money" Maximen der öffentlichen Beschaffung. Das Vergaberecht sagt indessen im Grundsatz nicht, was eingekauft werden soll, sondern wie – also nach welchen Verfahrensregeln – eingekauft wird. Die Antwort auf die Frage, was die Vergabestelle kaufen soll, ist der Rechtskontrolle normalerweise entzogen. Wenn die Gemeinde Wollerau Fussgängerstreifen aus Carrara-Marmor möchte, dann liegt das in ihrem Ermessen. Heikel wird es, wenn im Rahmen der Produktionsmethoden Vorgaben gemacht werden, die sich der Sache nach auf das Anbieterverhalten statt auf die Produktion beziehen. Indessen ist absolut anerkannt, dass Anforderungen wie biologische Äpfel oder Biobaumwolle und Solarenergie – obwohl sich das auf die physikalischen Eigenschaften des Stroms nicht auswirkt – zulässig sind.
Lässt sich die umweltfreundliche Beschaffung innerhalb der vergaberechtlichen Kategorien umsetzen oder handelt es sich um sogenannt vergabefremde Aspekte?
Mitte der 90er – und das ist die Zeit der Einführung des modernen Vergaberechts – ging es beim öffentlichen Einkauf um Liberalisierung, marktwirtschaftliche Erneuerung und Geld. Die Berücksichtigung von Aspekten, die nicht monetär sind im Sinne dieser Konzeption, war grundsätzlich vergabefremd und verpönt. Dann hat ein Umdenken stattgefunden. Erstens kann eine bessere Qualität und eine längere Lebensdauer eines Produkts (oft auch aus rein monetärer Sicht) einen höheren Einkaufspreis ohne weiteres rechtfertigen. Zweitens hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass alles, was als Qualität des Produkts beschrieben werden kann, nicht vergabefremd ist. Wer ein möglichst schadstoffarmes Auto kaufen will, berücksichtigt nicht einen vergabefremden Aspekt, sondern definiert nach absolut klassischer Methode die Qualität des gewünschten Produkts. Ein vergabefremder Aspekt kommt demgegenüber ins Spiel, wenn die Vergabestelle sagt, sie kaufe nur bei Unternehmen ein, welche in der Geschäftsleitung einen Frauenanteil von mindestens fünfzig Prozent aufweisen.
Ist die nachhaltige Beschaffung mit dem Internationalen Beschaffungsrecht vereinbar?
Das trifft nach der Antwort auf die letzte Frage jedenfalls auf die umweltfreundliche Beschaffung zu, soweit im Rahmen der technischen Spezifikationen und des Zuschlagskriteriums Umweltverträglichkeit Anforderungen an Produkte definiert werden. Allerdings soll das Argument der Umweltfreundlichkeit kein Deckmäntelchen sein für die Bevorzugung ortsansässiger Anbieter. Da in der Schweiz nicht in grossem Stil Biobaumwolle angebaut wird, ist das hier aber sicher kein Problem. Heikler wird es bei den sozialen Aspekten der Nachhaltigkeit, aber die sind ja gerade nicht das Thema der Biobaumwollbeschaffung als solcher. Andere Spielregeln gelten demgegenüber, wenn die Baumwolle Fairtrade-Standards genügen soll. Unter dem Titel "Umweltverträglichkeit" dürfen meines Erachtens keine Fairtrade-Standards abgefragt werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob das Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" nach Zürcher Vergaberecht auch soziale Aspekte abdeckt. Das lässt sich jedenfalls in Bezug auf elementare Sozialstandards bei der Produktion in Entwicklungsländern gut argumentieren, zumal Sozialstandards nicht nur ein eigenes Ziel, sondern bis zu einem gewissen Grade zugleich Voraussetzung sind für die effektive Einhaltung von Umweltstandards. Wenn der Zürcher Rechtsanwender das so sieht, darf er Fairtrade-Eigenschaften mit einem Bewertungsvorteil belohnen.
Was läuft in der EU? Welches Land nimmt dabei im internationalen Kontext die Vorreiterrolle ein?
Die EU hat in Sachen umweltfreundliche Beschaffung in den letzten Jahren richtig Gas gegeben. Sie hat erkannt, dass man als global player etwa auf dem bevorstehenden Klimagipfel in Kopenhagen keinen glaubwürdigen Auftritt hat gegenüber den Schwellenländern, wenn man selbst nichts tut. Eine Studie aus dem Jahre 2008 weist Grossbritannien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Österreich, Deutschland und Schweden als Vorreiter aus, wobei Grossbritannien und die Niederlande führend sind. In Frankreich hat in den letzten Jahren ebenfalls eine in strategischen Papieren deutlich erkennbare Politikwende in diesem Bereich eingesetzt, die sich aber derzeit in der Beschaffungspraxis noch nicht voll auswirkt. Insgesamt ist die ökologische Beschaffung vom links-grünen Tick zum breit akzeptierten, nachhaltigen Trend geworden.
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Interview mit:
Beat von Felten, Umweltschutzfachstelle Stadt Zürich
Marc Steiner, Richter am Bundesverwaltungsgericht
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