Die traditionellen Aufgabenportfolios und Arbeitsinhalte der Staatskanzleien als zentrale Stabsstellen der Exekutive - und in einzelnen Kantonen auch der Legislative - vermögen die Anforderungen an eine zeitgerechte Führungsunterstützung in zunehmenden Masse nur noch teilweise zu erfüllen. Dies ist unter anderem begründet im historisch gewachsenen statischen Systemverständnis der Aufgabeninhalte einer Staatskanzlei. Dieses umfasst insbesondere die Organisation und Sicherstellung reibungsloser und formell korrekter Abläufe des Regierungsgeschäftsprozesses. Als zentrale Administrationsstelle ist die Staatskanzlei daher in der Tradition hauptsächlich für die Vor- und Nachbereitung der Regierungssitzungen zuständig, übt die Rechtsberatung des Regierungsrats aus und wirkt als Verbindungsstelle zum Kantonsparlament. Dieses traditionelle Aufgabenverständnis findet sich in zahlreichen kantonalen Gesetzestexten wieder, obwohl sich die zentralen Stabsstellen zunehmend neuen Anforderungen stellen müssen.

Neue Aufgaben – neue Wege

Auch wenn es keine uniformen Lösungsansätze zur zukünftigen Ausgestaltung einer Staatskanzlei gibt - die föderale Staatsstruktur und die damit einhergehende Organisationsautonomie der Kantone stehen dem entgegen -, lassen sich doch Tendenzen erkennen, welche die Aufgabeninhalte der zentralen Stabsstellen in den nächsten Jahren wesentlich prägen werden. Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die zunehmenden Herausforderungen an die kantonale Politik im Zeitalter hoch dynamischer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher, aber auch technologischer Veränderungen. Diese Dynamik tangiert auch die bisherigen Gestaltungsspielräume der nationalen und vorab der kantonalen Politik. Anstelle der allgemeinen staatlichen Leistungserbringung gilt es, mit einer gezielten Schwerpunktsetzung der staatlichen Aufgabeninhalte den kantonalen Handlungsspielraum und die Steuerungsmöglichkeiten auf die Entwicklung des Gemeinwesens aufrechtzuerhalten.

Die mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung - alleine im Kanton Aargau wird sich die Zahl der über 65-Jährigen bis ins Jahr 2030 verdoppeln - verbundenen Herausforderungen hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung des staatlichen Leistungsspektrums wie auch der zunehmend nationale wie interkantonale Standortwettbewerb verlangen vermehrt eine gesamtheitliche Sichtweise bei der Lenkung der Gemeinwesen, basierend auf abgestimmten Strategien und unterstützt von einem Planungsinstrumentarium, das eine zielgerichtete Beratung der politischen Entscheidungsträger ermöglicht. Diese Anforderungen haben wesentlichen Einfluss auf das Profil und das zukünftige Aufgabenspektrum der Staatskanzlei als oberste Stabsstelle. Dass dabei der Föderalismus Schweizer Prägung den Kantonen in der Organisation ihrer Verwaltungsstrukturen ein Höchstmass an Autonomie gewährt, erlaubt eine rasche Anpassung der Aufgabeninhalte der Staatskanzleien und damit eine gezielte Weiterentwicklung der Führungsunterstützung.

Weiterentwicklung der Wissenskompetenzen der obersten Stabsleitung

Die Entwicklung des Aufgabenportfolios der zentralen Stabsstelle führt konsequenterweise auch zu einer Weiterentwicklung der Wissenskompetenzen des Leiters bzw. der Leiterin der Staatskanzlei. Durch die mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung verbundene stärkere Zielorientierung des Verwaltungshandelns bestimmt das Wissen zur Strategieentwicklung und zur Prozessorientierung zunehmend das Handlungsprofil.

Das juristische Fachwissen, in der Vergangenheit vordringliche Kompetenz zur Aufgabenwahrnehmung, steht zunehmend weniger im Vordergrund; dagegen ist betriebswirtschaftliche Kompetenz verstärkt gefordert. Von politischer Seite wird denn auch postuliert, dass der oberste Stabsstellenleiter zu einem strategisch denkenden und handelnden Public Manager wird, verbunden mit kommunikativen Fähigkeiten. Dies bedeutet nicht per se eine hohe Medientauglichkeit - über diese Fähigkeit sollten prioritär die politischen Repräsentanten verfügen -, sondern vielmehr das Verständnis für die Belange der Kommunikation der öffentlichen Hand und die Fähigkeit, Kommunikationsmassnahmen und -instrumente gezielt und zugunsten der Regierung einzusetzen.

Langfristige Entwicklungen und Trends antizipativ zu erkennen und diese dem Regierungsrat in geeigneter Form zu unterbreiten, sind grundlegende Fähigkeiten, welche die Staatskanzlei und deren Leitung für die Exekutive erbringen können muss. Abgeleitet von den zukünftigen Entwicklungen sind Zielplanungen gemäss den WOV-Prinzipien ergebnisorientiert zu definieren. Der Staatsschreiber arbeitet als strategisch denkender Verwaltungsmanager dabei in einem politischen Umfeld, weshalb das notwendige politische Sensorium bei der Entwicklung von Zielsetzungen gegeben sein muss.

Der betriebswirtschaftlichen Optik von WOV, die auf Rentabilität, Kostenminimierung und Kundenutzen abzielt und die Wirksamkeit der Politik unterstützen soll, steht die politische Optik gegenüber, die über das ökonomische Denken hinausgeht und in einem pluralistischen Meinungsbildungsprozess verläuft. Gerade die Leitung der Staatskanzlei kann mit fundierten strategischen Planungsgrundlagen das ergebnisorientierte Denken fördern und verstärkt dazu beitragen, die Diskussion über die Ausrichtung der Staatsaktivitäten zu verwesentlichen und das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung zu versachlichen.

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Zum Autor: 

Dr. Peter Grünenfelder ist Staatsschreiber des Kantons Aargau.

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Erschienen in:

Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz und der Staatskanzlei Kanton Aargau Zürich (Hg.) 2008. Perspektive Staat: Herausforderungen für staatliche Führungskräfte. Zürich.

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