Seit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund (NRM) mit dem Voranschlag 2007 verfügt der Bund analog zu privatwirtschaftlichen Unternehmen über eine Erfolgsrechnung und über eine Bilanz mit ausführlichem Anhang. Ähnlich der früheren Finanzierungsrechnung wird im NRM eine Finanzierungs- und Mittelflussrechnung geführt, mit welcher Ausgaben und Einnahmen abgebildet werden und somit auch die Einhaltung der Schuldenbremse überprüft wird.

Das Ziel des Neuen Rechnungsmodells des Bundes ist eine Neuorientierung der Perspektive, mit der die finanzielle Führung der Verwaltung betrachtet werden soll. Mit der Ergänzung der Finanzierungsrechnung um eine Erfolgsrechnung, welche den tatsächlichen Wertverzehr im Verlauf einer Rechnungsperiode abbildet, sollte Politik und Verwaltung ein modernes Führungsinstrument zur Verfügung gestellt und die betriebswirtschaftliche Optik bei Führungsentscheiden gestärkt werden.

Dominanz der Finanzierungssicht

Diesem Ziel kann nicht allein durch die Publikation der Jahresrechnung nach der neuen Struktur nachgekommen werden. Vielmehr muss die gesamte Berichterstattung auf die neue Logik ausgerichtet werden. Dies gilt auch für die Medienmitteilung der Eidg. Finanzverwaltung.

Die Medieninformationen zur Staatsrechnung 2008 vom 10. Februar 2009 erwecken nun allerdings den Eindruck, dass in der Eidgenössischen Finanzverwaltung die alte Finanzierungssicht nach wie vor dominiert. Der in privaten Unternehmen im Vordergrund stehenden Erfolgsrechnung wird wenig Beachtung geschenkt. Der Titel "Defizit trotz Mehreinnahmen" erweckt zunächst den Eindruck, der Bund habe 2008 einen Verlust erwirtschaftet. Der Einführungstext (Lead) beschreibt ausschliesslich Ausgaben und Einnahmen, also die Cash Flow Betrachtung. Auf den ersten drei von fünf Seiten wird minutiös beschrieben, wie die Finanzströme des Bundes ausfielen. Von der neu im Zentrum stehenden Erfolgsrechnung ist keine Rede. Nur gerade ein Fünftel des Textes widmet sich dieser.

UBS-Deal generierte Ertrag

Das Ergebnis der Erfolgsrechnung unterscheidet sich deutlich von demjenigen der Finanzierungsrechnung - weniger im ordentlichen, aber massiv im ausserordentlichen Teil. Insbesondere die Übernahme der Wandelanleihe der UBS wirkt sich in der Erfolgsrechnung komplett anders aus, als in der Finanzierungsrechnung. Die Auszahlungen an die UBS können in der Bilanz aktiviert werden und stellen somit aus betriebswirtschaftlicher Sicht kein Mittelabfluss dar, sondern mehr oder weniger eine reine Bilanztransaktion. Der Bund hat der UBS finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und erhält im Gegenzug eine Pflichtwandelanleihe. Das damit eingegangene Risiko wird von der UBS durch einen überdurchschnittlichen Zinssatz von 12,5 % abgegolten. Somit entstehen aus dem sogenannten "UBS-Deal" in der Erfolgsrechnung statt der ausserordentliche Ausgaben in der Höhe von 5,9 Mrd. Franken ein ausserordentlichen Ertrag von 27 Mio. Franken (45 Mio. Marchzinsen minus 28 Mio. Wertberichtigung). Kurz: der Bund hat zwar Liquidität eingeschossen, aber sein Ergebnis hat sich dadurch in keiner Weise verschlechtert. Insgesamt schliesst die Erfolgsrechnung mit einem Plus von rund 6,3 Mrd. Franken.

Irreführende Interpretationen

Die einseitige Darstellung der Finanzierungssicht durch die Eidg. Finanzverwaltung findet dementsprechend Niederschlag in der Berichterstattung der Medien. So titeln beispielsweise das St. Galler Tagblatt (11.2.09) "UBS reisst Rechnung ins Minus" und die Basler Zeitung (11.2.09) "Die UBS drückt den Bund ins Minus; Trotz rekordhoher Einnahmen resultiert in der Rechnung 2008 ein 3,6-Milliarden-Defizit". Und selbst die NZZ erwähnt in ihrem Artikel nur die Zahlungsströme rund um die UBS und nicht die Aktivierung der Wandelanleihe in der Bilanz (NZZ 11.2.09). Dass damit die politisch ohnehin schon angeheizte Diskussion um die Staatshilfe für die UBS weitere (ungerechtfertigte) Nahrung erhält, dürfte wohl kaum die Absicht des Absenders der Medienmitteilung gewesen sein. Das Neue Rechnungsmodell des Bundes wird seine beabsichtigte Wirkung nur dann entfalten, wenn seine neue Denkweise umfassend von der Verwaltung übernommen wird - auch und gerade in Medienmitteilungen.

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Zum Autor:

Lukas Summermatter, Vorstandsmitglied der SGVW, Lehrbeauftragter für Public Management an der Universität St. Gallen und Projektleiter am Institut für Öffentliche Dienstleistungen und Tourismus