- Sieht man im Sozialstaat die jeweils historische und territoriale Ausprägung des Wohlfahrtstaates, dann kann im deutschen Falle auf vielfältige öffentliche Leistungen – Ausbildungsförderung, Wohngeld, Kindergeld usw.- von verhältnismäßig günstigen Versorgungsniveau gesprochen werden. Kern des Sozialstaates sind Sozialversicherungen für Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit usw., die nach dem Prinzip der Lebensstandardsicherung und nach einem Umlageverfahren funktionieren. Darunter liegen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – jetzt Arbeitsgeld II und Sozialgeld – als bedürfnisabhängige und steuerfinanzierte Leistungen..
- Der deutsche Sozialstaat und seine Finanzierung sind aus mehren Gründen gefährdet: ausbleibendes Wirtschaftswachstum, endemische Arbeitslosigkeit, steigende Gesundheitskosten, politische Nichtentscheidungen usw. Schwerwiegende Probleme wirft vor allem die demografische Entwicklung auf. Die Bevölkerung in Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten beschleunigt altern, und zwar bei niedrigen Geburtenraten und steigender Lebenserwartung. Der Altersquotient, legt man das Verhältnis der 20- bis 60-Jährigen zu den Älteren zugrunde, wird sich bis etwa 2030 verdoppeln. Die Bevölkerung wird insgesamt schrumpfen. Migration wird bei realistischen Zuwanderungsannahmen keine Trendwende herbeiführen. Die umlagefinanzierten Sozialversicherungen erscheinen aus Beiträgen nicht mehr bezahlbar zu sein. 2001 standen bereits bei der gesetzlichen Rentenversicherung einem Beitragsaufkommen von 164 Milliarden EU Zahlungen aus öffentlichen Mitteln von 58 Milliarden EU gegenüber. Nimmt man alle Empfänger von Sozialleistungen zusammen – mit Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Asylbewerbern, ohne Empfänger von Bildungsförderung - , dann überschreitet deren Zahl die der Lohnempfänger.
- Die Reformen des Sozialstaates in Deutschland leiden unter ihrer Pfadabhängigkeit. Das Prinzip der Lebensstandardsicherung hat dazu geführt, dass in Deutschland eine verhältnismäßig geringe private Vorsorge, insbesondere private Versicherung nach dem Kapitalstockverfahren besteht. Die Arbeitslosenversicherung bleibt insoweit außen vor, da dieses Risiko schwer kalkulierbar ist. Bei der Altersversorgung gibt es zwar teilweise Betriebsrenten. Auch ist mit der ´Riester´-Rente eine Förderung privater Vorsorge eingeführt worden. Es ist aber nicht abzusehen, wie es zu einer zweiten oder gar dritten Säule der Altersvorsorge kommen kann. Bei der Krankheitsvorsorge werden verschiedene Modelle diskutiert: Bürgerversicherung, Kopfpauschale, gestufte Prämie. Es geht um die Verbreiterung des Kreises der Beitragspflichtigen, auch die Lohnkostensenkung Strukturprobleme zwischen öffentlichen und privaten Sektor werden insoweit nicht gelöst, als die Gesundheitsausgaben 2001 der gesetzlichen Krankenversicherung etwa 128 Milliarden EU, die der privaten Krankenversicherung etwa 18 Milliarden EU betragen haben. Manche sehen die Zukunft eines faktisch steuerfinanzierten Gesundheitswesens.
- Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für soziale Sicherung betrugen in Deutschland 2000 etwa 53% der Gesamtausgaben. In diesem Aufgabenfeld waren 2003 über 340 000 Bedienstete beschäftigt, Indessen reicht die Verwaltung sozialer Leistungen über den so gekennzeichneten Bereich hinaus, etwa in das Bildungswesen hinein. Quantitativ ist die Sozialverwaltung durch Forderungen der Rationalisierung im allgemeinen wie des Ausbaus – Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – im besonderen gekennzeichnet. Qualitativ ist eine Tendenz zur Managerialisierung und Ökonomisierung des Verwaltungsbetriebes zu beobachten. Insbesondere in den durch Selbstverwaltung gekennzeichneten Sozialversicherungen will man ein moderner Dienstleistungsbetrieb sein, Hervorzuheben ist die Bundesagentur für Arbeit, die auch in ihrer Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung neue Erfahrungen bringt. Jedoch erstellt der Sozialstaat von der Armutsbekämpfung bis zur Jugendhilfe so spezifisch öffentliche Güter, dass neben der Verbesserung des finanzwirtschaftlichen Instrumentariums die klassische demokratisch-rechtsstaatliche Steuerung der öffentlichen Verwaltung unverzichtbar ist.
- Der Sozialstaat ist angesichts der historischen Bedingungen in Deutschland ein Hauptfaktor der gesellschaftlichen Integration, wie auch die Wiedervereinigung gezeigt hat. Aus der demografischen Entwicklung ergibt sich zwar ein Modernisierungszwang, insbesondere zu mehr Eigenverantwortung. Da es um die polische Kultur geht, tun sich Reformen an sich schwer. Der Sozialstaat steht vor einer schwierigen Phase des Wandels der Überzeugungen und Einstellungen. Grundlage heutiger Perzeptionen ist freilich nach wie vor die klassische Arbeitsgesellschaft mit ihren Lebensabschnitten von Ausbildung, Beruf, Ruhestand. Sollte sich angesichts der Alterung der Gesellschaft und anderer Veränderungen, wie eine schnelle Alterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dieses biografische Muster auflösen, könnte sich der Sozialstaat und seine Verwaltung vor ganz andere Anforderungen gestellt sehen, wie eben eine Bildungsförderung mit anders differenzierten Akzenten.
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Zum Autor:
Prof. Dr. Dr. Klaus König, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaten, Speyer
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