Nach der Verselbständigungs- und Privatisierungseuphorie der 90er Jahre ist eine gewisse Ernüchterung eingekehrt. Vom Wunsch einer vollständigen Privatisierung der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes wird zunehmend Abstand genommen. Die Verselbständigung wird vom Zwischenschritt zum Dauerzustand. Auf kantonaler und kommunaler Ebene sind einige Vorhaben, insbesondere im Bereich der Ver- und Entsorgung, an der Urne gescheitert oder zurückgezogen worden. Dagegen erlebt die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Renaissance. Sie ist als Neuerung in verschiedenen Gesetzesentwürfen vor allem auf kantonaler Ebene zu finden.