Was ist gute Justiz?

Prof. Dr. Heinrich Koller: Gute Justiz ist eine Justiz, die dem Gerechtigkeitsempfinden des Rechtssuchenden entspricht. Gute Justiz ist sodann ein Entscheid von einer Behörde, die das Vertrauen geniesst, dass sie unabhängig ist. Und gute Justiz, als dritter Punkt, ist eine Justiz, die in nützlicher Frist zu relativ günstigem Preis einleuchtende Urteile fällt. Diese drei Elemente – nämlich Rechtsempfinden, Unabhängigkeit, nützliche Fristen und nicht zu teuer – würde ich in den Vordergrund stellen auf die Frage, was gute Justiz sei. Sie sehen, es hat NPM-Elemente dabei, nämlich nützliche Fristen und der günstige Preis.

Wer kann beurteilen, ob diese Kriterien erfüllt werden?

Qualität definiert sich in jeder Instanz etwas anders. Bei der untersten Instanz ist wichtig, dass der Streit geschlichtet und das Verfahren abgeschlossen wird. Wenn ein Verfahren bei einem weniger komplexen Fall vier Jahre dauert, ist das Kriterium der Raschheit nicht mehr erfüllt. Dabei geht auch der Kosten-Nutzen Aspekt nicht mehr auf. Bei der zweiten Instanz gewinnt die Weiterentwicklung des Rechts anhand der konkreten Fälle an Bedeutung. So zu entscheiden, dass das Urteil eine Grundlage für eine Norm des Gesetzgebers sein kann, braucht Zeit. Bei der obersten Instanz, dem Bundesgericht, sollte es um grundlegende Rechtsfragen gehen und darum, die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in den Kantonen sicherzustellen.

Die Justiz hat Ihrer Ansicht nach eigene Qualitätsstandards. Ist daraus zu schliessen, dass NPM bei Gerichten nicht tauglich ist?

Nein! Jede Organisation muss NPM-Kriterien Rechnung tragen. Das gilt auch für die Justiz. Bei der Gerichtsorganisation sind Effizienzsteigerungen durchaus möglich. Ich spreche dabei vom Management der Gerichte, vom Rechnungswesen, von der Führungsausbildung der Gerichtspräsidenten und von der Informatik. Ein Gerichtspräsident muss ein guter Manager sein. Er muss mit einem Generalsekretariat arbeiten können, das alle notwendigen Führungsinstrumente einsetzt. – Die NPM-Elemente sind sehr nützlich. Wir müssen sie in der Verwaltung einführen, damit sich das Outputdenken etablieren kann. Die Verknüpfung von vorhandenen Ressourcen (Globalbudget) mit den Zielen und zu erbringenden Leistungen ist auch bei der Justiz möglich. NPM-Anliegen sind jedoch auf die organisatorische Ebene zu beschränken.

Ist die Anzahl bearbeiteter Fälle ein sinnvoller Indikator zur Effizienzmessung von Gerichten?

Insbesondere bei den unteren Instanzen, die eine grosse Menge von Fällen zu bearbeiten haben, sind Fallzahlen als Richtvorgaben denkbar. Es sollten jedoch keine Fallzahlen pro Richter veröffentlicht werden. Es gibt Richter, die besonders qualitätsbetont arbeiten, d. h. zwar langsamer die Pendenzen abarbeiten, jedoch bei der Weiterentwicklung des Rechts hervorragend sind.

Werden am Bundesgericht Fallzahlen erhoben?

Im Geschäftsbericht des Bundesgerichts werden die Zahl der Urteile und Pendenzen pro Kammer erfasst. Die Geschäftsprüfungskommission ist dadurch relativ umfassend informiert.

Soll die Nichterfüllung von Indikatoren Konsequenzen haben?

Ja, sie muss zwingend Konsequenzen haben über die Mittel, welche der Organisation zugesprochen werden. Wenn die Organisation das Ziel nicht erreichen kann, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Eine effizientere Organisation des Apparats oder mehr Geld. Wird z.B. festgestellt, dass eine Kammer am Bundesgericht viel zu wenige erledigte Fälle und viel zu viele Pendenzen aufweist, so hat dies Konsequenzen. So hat man etwa bei vergangenen Justizreorganisationen die Zahl der Gerichtsschreiber erhöht und die Informatik verbessert. Die Statistiken sowie die Kontrolle durch das Parlament führen dazu, dass Reorganisationen durchgeführt werden. Die durchgeführten Reorganisationen der Bundesrechtspflege sind Ausdruck davon, dass der Apparat den gesetzten Zielen nicht genügen konnte.

Ist die Oberaufsicht in der Schweiz zufrieden stellend gelöst?

Eine politisch heikle Frage. Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Justizkommission durchaus eine nützliche Institution sein könnte. Es hängt davon ab, wie ein solches Beratungsorgan zusammengesetzt ist und welches seine Funktion ist. Die politische Oberaufsicht kann nicht delegiert werden, diese muss das Parlament selber wahrnehmen mit seinen Kontrollorganen wie Geschäftsprüfungskommission und Finanzkommission. Das Parlament kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Je mehr Aufgaben das Parlament wahrnehmen muss, umso eher braucht es jedoch einen fachlichen Beirat und Unterstützung. Allerdings existieren im Parlament Befürchtungen, dies führe zu einer Schwächung der konventionellen Aufsichtsorgane.

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Interview mit

Prof. Dr. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamts für Justiz

Interview durchgeführt von

Dr. Reto Steiner und David Wüest-Rudin

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