Die Grundlagenstudie unterscheidet zwei Arten von PPP:

2.1 Beschaffungs-PPP

Beschaffungs-PPP bieten eine Alternative zum klassischen Beschaffungsverfahren. Die Beschaffung erfolgt lebenszyklusorientiert und umfasst typischerweise Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb. Die einzelnen Projektphasen bzw. einzelnen Leistungspakete oder Einzelwerke werden nicht getrennt ausgeschrieben. Der Staat tritt als Besteller bzw. Abnehmer einer Gesamtheit von Leistungen auf und der Private funktioniert als Ersteller und Betreiber einer Infrastruktur oder als Erbringer einer längerfristig ausgerichteten Dienstleistung.

Beispiel: Kreishaus Unna, Deutschland

Bauliche Mängel, eine veraltete Infrastruktur sowie sicherheitstechnische Defizite des Kreishauses erschwerten die Verwaltungsarbeit im Kreis Unna (Deutschland). Ziel war es daher, der Verwaltung adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte der anschliessende Betrieb einem privaten Partner übertragen werden. Die öffentliche Verwaltung bedarf zur Unterbringung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Gewährleistung einer bürgerorientierten Verwaltungsarbeit geeignete Räumlichkeiten und eine angemessene technische Infrastruktur. Damit handelt es sich bei der Instandsetzung des Kreishauses um eine originär öffentliche Aufgabe. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgte im Frühling 2004 eine europaweite Ausschreibung, in der zwei weitere Kreisverwaltungsgebäude in das Betriebskonzept integriert wurden. Im Herbst 2004 erhielt ein privates Konsortium den Zuschlag für Instandsetzung, Erweiterung, Finanzierung und Betrieb einschliesslich Instandhaltung des Kreishauses. Das für 24 Mio. Euro sanierte Kreishaus wurde im August 2006 an die Verwaltung übergeben. Ab Inbetriebnahme zahlt der Kreis Unna für 25 Jahre ein festes, nur durch Inflationsausgleich angepasstes Betreiberentgelt an die Projektgesellschaft. Leistungsvereinbarungen (Service-Level-Agreements) und Bonus-Malus-Regelungen im Rahmen einer variablen Vergütungsstruktur sichern die Qualität der Leistungserbringung und schaffen über die gesamte Projektlaufzeit Anreize für den privaten Partner. Zugleich werden verschiedene Risiken, u.a. die Risiken der Planung, der Verfügbarkeit von Ersatzräumen sowie umfangreiche Betriebsrisiken, auf den privaten Partner übertragen. Der Effizienzvorteil der PPP-Lösung gegenüber der konventionellen Beschaffungsvariante beläuft sich insgesamt auf rund 6 %. >> Weitere Informationen: http://www.ppp-nrw.de .

Beispiel: Schulen Offenbach, Deutschland

Die Schulen des Kreises Offenbach (Deutschland) verzeichneten u.a. gravierende Sicherheits- und Brandschutzmängel, so dass der gewünschte Qualitätsstand auf konventionellem Wege angesichts der Haushaltsprobleme frühestens in 25 Jahren erreichbar gewesen wäre. Der Kreis Offenbach entschied daher, seine insgesamt 90 Schulen in einem mehrstufigen Verfahren als PPP-Projekt auszuschreiben. Projektgegenstand waren die Instandsetzung und der Betrieb von rund 450 Gebäuden mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 780 Mio. Euro, einer Nettogeschossfläche von 480.000 m2 und Aussenanlagen mit einer Grösse von 1.300.000 m2. Im Oktober 2004 erfolgten die Zuschlagserteilungen für die beiden Lose, in die die Schulen aus Wettbewerbsgründen und wegen des sehr hohen Projektvolumens unterteilt worden waren (41 Projekte im Westkreis, 49 Projekte im Ostkreis), an zwei unterschiedliche Bieterkonsortien. Die privaten Konsortien sind für Planung, Bau bzw. Instandsetzung, Finanzierung und Betrieb für eine Laufzeit von 15 Jahren verantwortlich. Sie tragen u.a. die Risiken der Verkehrssicherung, Ver- und Entsorgungsleistungen, Zinsentwicklung / Instandsetzungsfinanzierung, Altlasten in Grund und Boden und Änderungen der Steuergesetzgebung. Die Risiken bei Gebäudekontaminationen, Tragwerk- sowie Vandalismusschäden tragen der Kreis und das jeweilige Konsortium gemeinsam. Innerhalb der ersten drei Jahre nach Vergabe der Lose wurden 60 % der Schulen einschliesslich Aussenanlagen im Westkreis und 40 % im Ostkreis saniert. Der PPP-Gesamtvorteil von 19 % (für beide Lose) liess sich durch die Standardisierung der Räume (Raumbuch), projektspezifisch verhandelte Architektenhonorare, die Nutzung von Skaleneffekten durch die privaten Partner (z.B. Glas) und Energieeinsparungen im Betrieb realisieren. Ferner konnten die Instandsetzungen durch die Schaffung von Ausweichräumlichkeiten in einem „Zug“ und nicht nur während der Schulferien erbracht werden. Weitere Informationen: www.hochtief-pppsolutions.de oder www.wm.baden-wuerttemberg.

2.2 Aufgabenerfüllungs-PPP

Aufgabenerfüllungs-PPP als (qualifizierte) partnerschaftliche Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe basieren auf der Erkenntnis, dass eine bestimmte öffentliche Aufgabe vom Staat allein nicht mehr oder nicht mehr optimal erfüllt werden kann. Die Zusammenarbeit mit einem privaten Partner verspricht Vorteile bezüglich Zielerreichung, Effizienz und Effektivität. Diese Form von PPP ist nicht durch einen Beschaffungsprozess geprägt, sondern durch das Zusammengehen zweier gleichberechtigter Partner im Hinblick auf die gemeinsame Erfüllung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Diese Form von PPP geht über den international recht eng gefassten PPP-Begriff im Infrastrukturbereich hinaus. Die Grundlagenstudie positioniert diese PPP-Form als eigenständige PPP-Kategorie. Im Unterschied zu den sehr methodenstrikten Infrastruktur-PPP (nach internationalen Standards) kann hier mehr Kreativität zugelassen werden. Allerdings gilt es auch hier zu beachten, dass im Unterschied zu „einfachen Kooperationen“ dass dritte „P“ Partnership sinnvoll gefüllt werden kann (z.B. Risikoallokation, Lebenszyklus; vgl. die zentralen Merkmale von PPP).

Beispiel Greater Zurich Area (GZA)

Die Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing wurde im November 1998 in Zürich gegründet, mit der Überzeugung, dass die Promotion und Entwicklung eines Wirtschaftsraumes in einer aktiven Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft am erfolgreichsten durchgeführt werden kann. Die Stiftung gründete gleichzeitig – als einzige Aktionärin – die Greater Zurich Area AG mit der Aufgabe der operativen Verantwortung für das Standortmarketing. Stiftungsmitglieder sind Kantone, Städte sowie Privatunternehmen und Banken. Weitere Informationen: http://www.greaterzuricharea.ch  

Weitere Beispiele: PPP Wirtschaftsförderung Kt. Luzern, PPP Schulen ans Netz

Die Definitionsfrage von PPP mag insbesondere für Theorie und Wissenschaft wichtig sein, in der Praxis sollte sie jedoch nicht überbewertet werden.

2.3 Merkmale von PPP

Partnerschaftliche Projekte zwischen Staat und Privatwirtschaft zeichnen sich insbesondere durch sieben konstitutive Merkmale aus. Diese Merkmale können in unterschiedlicher Intensität ausgeprägt sein und bei bestimmten PPP kann das eine oder andere Merkmal auch entfallen. Einige Merkmale sind stark interpretationsbedürftig (z.B. der Begriff der öffentlichen Aufgabe). Insgesamt bieten diese sieben Merkmale jedoch eine gute Praxishilfe, die „Partnerschaftsidee“ im Rahmen einer öffentlich-privaten Kooperation zu überprüfen. Die vertragliche Form der Zusammenarbeit bildet die Voraussetzung und die Steigerung von Effizienz und Effektivität das Oberziel von PPP.

Quelle: PPP-Grundlagenstudie, S. 17
Abbildung 1 SEQ Abbildung \* ARABIC 1: Konstitutive PPP-Merkmale im Überblick

2.4 Chancen und Gefahren von PPP

Ein PPP-Projekt kommt nur zustande, wenn alle Beteiligten aus der Partnerschaft einen positiven Nutzen erzielen („win-win“-Situation). Die Partner müssen überzeugt sein, ihre Ziele durch das Eingehen einer Partnerschaft besser erreichen zu können als ohne diese Partnerschaft. Die Chancen für die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft können folgendermassen zusammengefasst werden:

Chancen für die öffentliche Hand
  • finanzielle Entlastung / Effizienzgewinn
  • raschere Projektrealisierung
  • Sicherstellung / Optimierung
    öffentlicher Aufgaben
  • Nutzung von privatem Know-how
  • Entlastung von operativen Aufgaben
  • Imagegewinn der öff. Hand
  • volkswirtschaftliche Mehrwerte
Chancen für den privaten Partner
  • Erschliessung neuer Märkte
  • Attraktivität öffentlicher Geschäftspartner
  • Verbesserung der Erfolgschancen

Den zahlreichen Chancen von PPP-Lösungen für beide Seiten stehen aber auch potenzielle Gefahren gegenüber, die in den konkreten Fällen sorgfältig abzuklären und zu bewerten sind:

Gefahren für die öffentliche Hand
  • Partnerwahl
  • langfristige Bindung
  • Komplexität und Aufwand von PPP-Projekten
  • Wahrung der öff. Interessen
Gefahren für den privaten Partner
  • Alibiwettbewerb
  • langfristige Bindung
  • divergierende Interessen
  • lange Entscheidungsprozesse

All diese Faktoren charakterisieren das Risikopotenzial im Vorfeld eines PPP-Entscheides. Dabei ist zu beachten, dass Chancen und Gefahren oft spiegelbildlich auftreten: Chancen für den einen können negative Faktoren für den anderen Partner bedeuten.

2.5 PPP als umfassender Prozess

Öffentliche und private Beteiligte bringen unterschiedliche Denkwelten und Kulturen in die Partnerschaft. Auf öffentlicher Seite spielen immer wieder Entscheide durch übergeordnete politische Behörden hinein. Der private Partner andererseits plant, setzt um, operiert, kontrolliert und optimiert. Er strebt nach raschen, klaren Entscheiden und einwandfreier Risikobeurteilung. Für das Gelingen des Projektes ist unabdingbar, dass gemeinsame Zielsetzungen und Rahmenbedingungen vereinbart sind und ein gemeinsamer Zeitplan vorliegt. Die Partner müssen sich über das zu leistende finanzielle, personelle und ideale Engagement einig sein. Nur so kann eine gemeinsame partnerschaftliche Projektkultur entstehen. Eine geeignete Projektleitung ist sodann aufgefordert, das Vorhaben prozessorientiert vorwärts zu treiben.

Dem Prozessgedanken kommt bei PPP – als längerfristig, häufig über die gesamte Lebensdauer eines Projektes angelegte, partnerschaftliche Zusammenarbeit – deshalb eine hohe Bedeutung zu.

Ein Prozessansatz hat folgende Vorteile:

  • die Transparenz des gesamten Vorhabens wird erhöht;
  • die Zielsetzungen werden über den gesamten Prozess ausgerichtet und Projekte über die ganze Lebensdauer hin optimiert;
  • die Gefahren eines Scheiterns werden vermindert;
  • heikle Projektphasen können vorausgeplant und diskutiert werden;
  • es werden Vertrauen und Planungssicherheit geschaffen;
  • eine Realisierung von Projekten kann beschleunigt werden;
  • die Komplexitäten werden reduziert.

Die Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass standardisierte Verfahren für die zweckmässige Entwicklung und Verbreitung von PPP von zentraler Bedeutung sind.

Der nachfolgend dargestellte PPP-Beschaffungsprozess (umfassende Beschreibung vgl. PPP 2005, 41ff.) könnte als Ausgangspunkt für eine gewisse Standardisierung in der Schweiz dienen. Für das einzelne Vorhaben sind die Komponenten allenfalls anzupassen.

Abbildung 2 SEQ Abbildung \* ARABIC 2: Die Phasen des PPP-Beschaffungsprozesses

Zentral im PPP-Beschaffungsprozess sind die Risikoanalyse sowie der standardisierte Wirtschaftlichkeitsvergleich. Dieser besteht aus PPP-Eignungstest, wirtschaftlichem Beschaffungsvariantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsnachweis. Die zentralen Werkzeuge innerhalb des Beschaffungsprozesses werden im Folgenden kurz dargestellt:

PPP-Eignungstest

In Phase I des PPP-Beschaffungsprozesses werden erste grundsätzliche Realisierungskonzepte identifiziert, skizziert und hinsichtlich ihrer Eignung zur Umsetzung als PPP überprüft. Dafür lässt sich für PPP-Infrastrukturprojekte der folgende standardisierte Eignungstest einsetzen (angepasst auch für andere PPP).

Prüfkriterien Voraussetzung für PPP-Eignung
Leistungsumfang Ist die Integration von Planungs-, Bau- und Betreiberleistungen im Rahmen eines Lebenszyklusansatzes möglich?
Risikoallokation Besteht ein signifikantes Risikoprofil? Ist eine optimale Risikoallokation möglich?
Leistungsbeschreibung Kann die Leistung funktional beschrieben werden?
Projektvolumen Lässt die Grösse des Projektvolumens die Kompensation von Transaktionskosten erwarten?
Interesse der Bieterseite und Marktstruktur Kann das Projekt marktnah entwickelt werden? Ist ein Wettbewerb auf Bieterseite zu erwarten?
Vergütungsmechanismus Ist die Implementierung anreizorientierter Vergütungsmechanismen möglich?

Quelle: Grundlagenstudie S. 130

Der Verein KN-PPP hat im Sommer 2006 einen Leitfaden Eignungstest für den Bereich Hochbau (mit Hinweisen zu anderen Fachbereichen) erarbeiten lassen und in der Zwischenzeit publiziert (auf www.pppschweiz.ch; Autoren: Bolz/Strecker/Summermatter). Der Eignungstest basiert auf internationalen und ersten schweizerischen Erfahrungen und soll konkreten Projekten den Einstieg in die Prüfung der Eignung erleichtern und zum ersten Erfahrungsaustausch beitragen. Er umfasst, neben den oben genannten eher technischen Eignungskriterien auch noch folgende allgemeine Kriterien: Eignung der öffentlichen Aufgabe für PPP; objektive Rahmenbedingungen, subjektive Rahmenbedingungen, rechtliche Restriktionen, finanzielle Restriktionen.

Wirtschaftlicher Beschaffungsvariantenvergleich

In Phase II werden eine vorläufige ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung formuliert und die Lebenszykluskosten der klassischen Beschaffungsvariante errechnet. Parallel wird die PPP-Variante entwickelt und berechnet. Optional kann eine wettbewerbsneutrale Marktansprache durchgeführt werden. Die beiden errechneten Varianten werden einander gegenübergestellt. Dieser wirtschaftliche Beschaffungsvariantenvergleich ist das Kernstück des PPP-Verfahrens. Es dient der Transparenz über die Vorteilhaftigkeit der PPP-Variante und als wesentliche Entscheidgrundlage für die Politik. Der Beschaffungsvariantenvergleich ist eine Planrechnung, die im Laufe des Verfahrens immer wieder konkretisiert werden kann. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass mit solchen Verfahren – werden sie professionell durchgeführt – die reale wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit (nach Vergabe!) ziemlich exakt berechnet werden kann.

Wirtschaftlichkeitsnachweis

In Phase III wird ausgewählten Bietern eine möglichst detaillierte Beschreibung des Vorhabens mitgeteilt. Nach Auswertung der Unterlagen der Bieter und möglichen Gesprächen erfolgt die Wahl des Bevorzugten. Mit dem anschliessenden standardisierten Wirtschaftlichkeitsnachweis wird die nun endgültig vorliegende Variante mit der konventionellen Beschaffungsvariante aus Phase II verglichen. Ein Ausstieg aus der Option PPP darf angesichts der hohen Kosten für die Angebotserarbeitung seitens der privaten Partner allerdings nur in sehr begründbaren Ausnahmefällen erfolgen. Immerhin besteht die Möglichkeit für die öffentliche Hand, ein Projekt gegen Entschädigung nötigenfalls zurückzukaufen.

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Zum Autor:

Dr. Urs Bolz, Direktor PricewaterhouseCoopers; Herausgeber der Grundlagenstudie PPP in der Schweiz; Mitglied des Global PPP-Leadershipteams von PwC.
Website: www.pwc.ch/public