1. Ausbildungslehrgänge:

Bachelor

Ein Bachelor-Studiengang beinhaltet 180 ECTS und dauert 6 Semester.

Master

Der Master ist der Abschlussgrad eines aufbauenden Studiengangs. Er umfasst 90-120 ECTS und dauert zwischen 3 und 4 Semestern. Dieser konsekutive (auf dem Bachelorstudium aufbauende) Masterabschluss schliesst die Möglichkeit zur Promotion ein. Es besteht eine Gleichwertigkeit zwischen dem früheren Lizenziatsabschluss und dem heutigen Masterabschluss.

2. Weiterbildungslehrgänge:

Master of Advanced Studies (MAS)

Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche schon einen Universitätsabschluss (Bachelor- oder Masterabschluss) oder einen Fachhochschulabschluss haben – deshalb wird diese Ausbildung auch Weiterbildungs-Master genannt. Er ist in etwa gleichzusetzen mit dem früheren Nachdiplomstudium. Ein MAS beinhaltet 60 ECTS und es wird mit einem Arbeitspensum von 1800 Stunden (davon 600 Kontaktstunden) gerechnet. Für einen Master müssen mindestens 2 Jahre eingeplant werden. Sie können auch berufsbegleitend angeboten werden. MAS sind bundesrechtlich anerkannt und ihr Titel ist geschützt. Dabei sind die Bezeichnungen der MAS manchmal nicht einheitlich - sogenannte "Executive Master" werden ebenfalls unter dem Begriff des MAS subsummiert.

Diploma of Advanced Studies (DAS)

Diese Weiterbildung beinhaltet 30 ECTS (oder 3 CAS). Ein DAS dauert in der Regel zwischen einem und zwei Jahren und ist ein Weiterbildungs-Diplomlehrgang. Ein DAS schliesst mit einem Zertifikat ab.

Certificate of Advanced Studies (CAS)

In einem CAS sind 10 ECTS zu absolvieren. Normalerweise wird ein CAS innerhalb eines Jahres abgeschlossen, wie früher die Nachdiplomkurse. Bei erfolgreicher Beendigung eines CAS wird ein Diplom ausgestellt.  

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ECTS – European Credit Transfer System

Mit ECTS wird das Arbeitspensum für eine Ausbildung berechnet. Ein ECTS-Punkt wird pro 25-30 Arbeitsstunden vergeben. In einem Studienjahr sollten 60 ECTS erreicht werden (Vollzeitpensum). Diese Punkte werden nur aufgrund von kontrollierten Studienleistungen vergeben (Prüfungen, Abschlussarbeiten usw.).

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Wichtiger Hinweis: Auf der SGVW-Wissensplattform wird keine Unterscheidung zwischen berufsbegleitenden und Vollzeit-Studiengängen gemacht. Diese Information muss direkt bei den Instituten eingesehen werden.