
Am 15. Februar 2017 hat der Bundesrat Entwurf und Botschaft betreffend das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verab-schiedet. Einmal mehr erweist sich der Rechtsschutz als heisses Eisen. Die Lösung für die Bundesebene heisst Sekundärrechtsschutz ausserhalb des Staatsvertragsbereichs. Worum geht es?